Fund gemacht – was jetzt? Meldepflicht einfach erklärt
Alte Münze, verlorener Ring oder Granate? Welche Regeln gelten, wem der Fund gehört und warum Melden sich lohnt.

Der Detektor schlägt an, die Spatenspitze legt etwas Grünliches frei – eine alte Münze! Spätestens jetzt stellt sich die Frage: Darf ich die behalten? Die Antwort hängt davon ab, was du gefunden hast. Grob gibt es drei Fälle.
Fall 1: Etwas, das erst kürzlich verloren ging
Ein Ehering, ein Schlüsselbund, eine Uhr – Dinge, die offensichtlich jemandem gehören, der sie vermisst. Hier gilt das Fundrecht im BGB:
- Fundsachen mit einem Wert über 10 Euro müssen beim Fundbüro abgegeben bzw. angezeigt werden.
- Meldet sich der Eigentümer nicht innerhalb von sechs Monaten, darfst du den Fund in der Regel behalten.
- Meldet er sich, steht dir ein Finderlohn zu: 5 Prozent vom Wert bis 500 Euro, darüber 3 Prozent.
Fall 2: Ein Bodendenkmal
Alles, was historisch interessant ist – alte Münzen, Fibeln, Gürtelschnallen, Scherben – kann ein Bodendenkmal sein. In NRW gilt nach § 16 Denkmalschutzgesetz: Die Entdeckung ist unverzüglich der Unteren Denkmalbehörde oder dem Denkmalfachamt anzuzeigen. Die Fundstelle bleibt bis zu einer Woche nach der Anzeige unverändert, damit Fachleute sie sich ansehen können.
So meldest du richtig:
- Fundort genau festhalten – am besten mit GPS-Koordinaten.
- Fundtiefe und Umstände notieren: Acker, Wiese, Bachufer?
- Fotos machen, bevor du etwas reinigst.
- Funde nicht putzen – warum, erklärt unsere Feldnotiz über Patina.
Fall 3: Ein Schatz – das Schatzregal
Herrenlose Funde, die so lange verborgen waren, dass sich kein Eigentümer mehr ermitteln lässt, werden in NRW nach § 18 Denkmalschutzgesetz mit der Entdeckung Eigentum des Landes. Man nennt das Schatzregal. Seit Bayern es am 1. Juli 2023 eingeführt hat, gibt es eine solche Regel in allen Bundesländern.
Wichtig für Finder:
- Wer seiner Meldepflicht nachkommt, soll eine angemessene Belohnung in Geld erhalten.
- Bei unerlaubter Suche soll die Belohnung entfallen.
- Das Land kann das Eigentum – je nach Bedeutung des Fundes – auch auf andere übertragen, zum Beispiel auf den Finder oder den Grundstückseigentümer.
Laut LWL-Archäologie bekommen Finder ihre Funde in der Praxis in den allermeisten Fällen zurück. Melden ist also kein Verlustgeschäft – im Gegenteil: Es macht dich zu einem Partner der Archäologie.
Sonderfall Kampfmittel
Munition, Granaten und Zünder niemals bewegen oder mitnehmen. Stelle markieren, Abstand halten, Polizei (110) anrufen.
Merksatz
Kleiner Wert, frisch verloren → Fundbüro. Historisch → Denkmalbehörde. Gefährlich → Polizei.
Quellen: Denkmalschutzgesetz NRW · Stiftung Warentest: Fundrecht und Finderlohn · BLfD: Schatzregal in Bayern · LWL-Archäologie



