Sondeln in NRW: Was ist erlaubt?
Genehmigung, Eigentümer, Meldepflicht – was du in Nordrhein-Westfalen wissen musst, bevor du mit dem Metalldetektor losziehst.

Ein Metalldetektor ist schnell gekauft. Wer damit in Nordrhein-Westfalen gezielt nach alten Dingen sucht, braucht aber mehr als ein gutes Gerät: eine Genehmigung, die Erlaubnis des Grundstückseigentümers und die Bereitschaft, seine Funde zu melden. Hier ist das Wichtigste kompakt zusammengefasst.
Ohne Genehmigung geht es nicht
Das Denkmalschutzgesetz NRW regelt in § 15, dass man eine Erlaubnis braucht, um Mess- und Suchgeräte zu verwenden, die geeignet sind, Bodendenkmäler aufzufinden. Ein Metalldetektor gehört genau dazu. Erteilt wird die Erlaubnis von der Oberen Denkmalbehörde – je nach Ort ist das die Bezirksregierung oder der Kreis.
In der Praxis läuft es meist so:
- Du stellst einen Antrag bei der Oberen Denkmalbehörde.
- Du nimmst an einem Informationsgespräch der zuständigen archäologischen Fachstelle teil – in Westfalen die LWL-Archäologie, im Rheinland das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege.
- Die Genehmigung gilt zeitlich begrenzt und für ein bestimmtes Suchgebiet. Du trägst sie beim Suchen bei dir.
Ob die Genehmigung erteilt wird, hängt davon ab, dass Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen und du als zuverlässig giltst.
Der Eigentümer muss Ja sagen
Die Genehmigung der Behörde ersetzt nicht das Einverständnis desjenigen, dem das Feld gehört oder der es bewirtschaftet. Frag vorher – am besten persönlich. Ein Landwirt, der weiß, wer auf seinem Acker unterwegs ist und dass die Löcher wieder geschlossen werden, gibt oft gern sein Okay.
Wo du nicht suchen solltest
- Bekannte Bodendenkmäler wie Burgstellen, Grabhügel oder Wallanlagen sind tabu.
- Wald und Wiese gelten nach den Informationen der LWL-Archäologie für den Sondengang grundsätzlich als tabu – dort liegen Funde oft noch ungestört im Zusammenhang.
- Frisch eingesäte Felder – aus Rücksicht auf den Landwirt.
Funde melden – immer
Wer ein Bodendenkmal entdeckt, muss es nach § 16 unverzüglich der Unteren Denkmalbehörde oder dem Denkmalfachamt anzeigen. Die Fundstelle bleibt dann bis zu einer Woche unverändert. Die LWL-Archäologie formuliert es deutlich: Alle Funde müssen gemeldet werden – wer sucht und Funde ohne Meldung mitnimmt, gilt rechtlich als Raubgräber.
Was mit wertvollen Funden passiert, regelt das Schatzregal – dazu gibt es eine eigene Feldnotiz.
Kampfmittel: Finger weg
Granaten, Munition, Zünder: Solche Funde sofort liegen lassen, Stelle markieren, Abstand halten und die Polizei (110) verständigen.
Kurz zusammengefasst
- Genehmigung bei der Oberen Denkmalbehörde beantragen.
- Einverständnis des Eigentümers einholen.
- Nur im erlaubten Gebiet suchen, Löcher wieder schließen.
- Funde dokumentieren und melden.
Quellen: Denkmalschutzgesetz NRW · LWL-Archäologie: Informationen für Sondengänger



